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BFH, 15.12.1983 - VIII R 183/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 06.10.1987 - VIII R 330/83
Einlegung einer Revision durch einen Prozessbevollmächtigten eines Rechtsträgers
Eine sinngemäße Anwendung der im Falle unzulässiger Ehegattenrevisionen mit nur einer Vollmacht zu Lasten des einen Ehegatten und des - bezüglich des anderen Ehegatten - vollmachtlosen Prozeßbevollmächtigten ergangenen Kostenentscheidungen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. März 1983 VIII R 140/82, NV; vom 15. Dezember 1983 VIII R 183/83, NV) kommt nicht in Betracht, weil dort zwei Revisionskläger, nämlich die Ehegatten, vorhanden waren und die Revision jedes einzelnen für sich genommen auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen war. - BFH, 15.01.1997 - III R 78/96
Wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels durch einen vollmachtlosen Vertreter
Schließlich kommen auch die Grundsätze, die bei Revisionen von Ehegatten gelten, wenn nur ein Ehegatte Prozeßvollmacht erteilt hat (s. hierzu z. B. BFH-Beschlüsse vom 29. März 1983 VIII R 140/82, nicht veröffentlicht -- NV --, und vom 15. Dezember 1983 VIII R 183/83, NV) im Streitfall nicht zur Anwendung. - BFH, 26.05.1992 - IX R 13/86
Pauschale Nutzungswertbesteuerung bei Wohnungen in einem eigenen Haus
Dagegen seien die anteiligen Aufwendungen für die von den Eltern des Klägers bewohnte Wohnung nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 1983 VIII R 183/83 (BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371) abziehbar.